Second-Hand Fachsimpelei

Sozialkaufhäuser - Wohl oder Wehe?

11. Februar 2009

Koexistenz von privaten und gemeinnützigen Second-Hand-Angeboten

Der Second-Hand Verband „Second-Hand vernetzt e.V.“ (SHv) begrüßt grundsätzlich die große Vielfalt von Unternehmensformen und Angeboten in der Gebrauchtgüterbranche. Unser Ziel ist es, breite Gesellschaftsschichten für den Gebrauchtgüterhandel als ökologische, ökonomische und sozial förderliche Handelsform zu begeistern.

Der SHv setzt sich bundesweit für ein Wachstum und eine Imageverbesserung des Second-Hand-Marktes ein und befürwortet die Koexistenz von privaten und gemeinnützigen Angeboten. Vertreter beider Unternehmensformen sind in unserem Verband vertreten.

Der SHV strebt an, den Wettbewerb zwischen GSH (Gemeinnützige Organisationen mit Second Hand Projekt) und privatwirtschaftlichen Second-Hand Unternehmen so zu strukturieren, dass sie sich sinnvoll ergänzen. Themen für Kooperationen in diesem Zusammenhang sind bspw. Ausbildung und Qualifizierung. Diese muss auf die Bedarfe von freien Unternehmen zugeschnitten werden, um für die „Jobber“ reale Chancen auf einen Arbeitsplatz in einem Second-Hand Unternehmen zu schaffen.

Durch Professionalisierung und branchenspezifische Bildungsangebote arbeiten SHv seit Jahren an einem besseren Image der Branche. Unprofessionell geführte Sozialkaufhäuser mit schlechtem Sortiment, mangelhafter Präsentation stellen diese in Frage. Gleichzeitig entsprechen sie nicht unserem Anspruch der Wertschätzung unserer Kundschaft. Mangelhaft geschultes Personal ohne Schulung im Kundengespräch untergräbt das Ansehen, das sich Unternehmen, die sich als Dienstleister verstehen und auch so auftreten, geschaffen haben. Davon gibt es auch im Bereich Beschäftigungsgesellschaften sehr viele mit hohem Anspruch.

SHv plädiert dafür, bei Neugründungen von Sozialkaufhäusern auf die Einhaltung des Sozialgesetzbuchs II, Artikel 16 zu bestehen, wo steht, dass Ein-Euro-Jobs nur gefördert werden dürfen, wenn sie nicht in den Wettbewerb eingreifen. Wenn die „Zusätzlichkeit“ des Angebotes oder ein „öffentliches Interesse“ nicht gegeben sind, sind dies Ausschlusskriterien für eine Förderung durch die Arge.

SHv fordert die Einhaltung der vor Ort marktüblichen Preise in der Second-Hand Branche auch von Sozialkaufhäusern. Diese bieten ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis und schätzen sowohl Produkte als auch arbeit und Angebot wert. Eine Lösung, nur Bedürftige dürfen in Sozialkaufhäusern kaufen, kann punktuell die Wettbewerbsverzerrung aufheben, ist aber für die Betroffenen und auch für das Image von Second-Hand kontraproduktiv. Bei konsequenter Anwendung des Sozialgesetzbuches muss im Zweifelsfall von Neugründungen abgesehen werden.

Auch wettbewerbswidrige Förderungen durch Kommunen wie besserer Zugang zu Waren über Sammlungen oder steuerliche Erleichterungen sind als wettbewerbswidrig abzulehnen.

SHv verweist darauf, wie bedeutend es ist, auch Sozialkaufhäuser professionell zu führen, um Gebrauchtgüter wie jede andere handelsübliche Ware anzubieten (analog Häusern oder Autos) ohne in ein Zurück in das „Arme-Leute-Image“ als Käufergruppe zu verfallen. (s. Verbandsphilosophie)

Secondhand Erfa-Gruppen sind das Projekt des Jahres 2009

5. Dezember 2008

In diesen geschlossenen Gruppen treffen sich UnternehmerInnen, die der gleichen Sparte im Secondhand-Bereich angehören, z.B. Kaufhäuser, Kinderausstatter, Oberbekleidung/Boutiquen etc. In vierteljährlichen Treffen werden Themen wie Umsatzentwicklung, Werbemaßnahmen, Dekoration, rechtliche Fragen, Personal etc. behandelt.



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